Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Cleantec Consult UG (haftungsbeschränkt)
Marienstrasse 8, 73257 Köngen nachfolgend Cleantec-Consult UG
genannt.
Stand 1/2025 vom 22.01.2025
Geltung
Die
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern
dem rechtlich nichts entgegensteht, sowohl für Privatpersonen,
als auch für Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung
ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln
(Unternehmer) und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen
Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichenden
Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Vertragspartners,
wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Im
Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung werden die Bedingungen
auch dann Bestandteil jedes Vertrages, wenn wir nicht ausdrücklich
auf Ihre Einbeziehung hinweisen.
1.
Vertragsgrundlage
Ein
Vertrag zwischen den Parteien kommt ausschließlich auf der Grundlage
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Entgegenstehende
Vereinbarungen bedürfen einer individuellen schriftlichen Vereinbarung.
(1)
Sollten mit uns vereinbarte Vor-Ort-Termine ohne rechtzeitige
Absage (24 Stunden vorher) nicht eingehalten werden, wird eine
pauschale Ausfallgebühr von 150 € netto, sowie 60 Cent pro gefahrenem
Kilometer fällig!
(2)
Sämtliche angegebenen Preise sind, sofern nichts anderes vereinbart
ist, bis zur Erstellung unserer Auftragsbestätigung, freibleibend
und unverbindlich und verstehen sich gegebenenfalls zuzüglich
Liefer- u. Versandkosten.
(3)
Individuell erarbeitete Angebote behalten 14 Tage ihre Gültigkeit
wenn nicht im Angebot etwas anderes bestätigt ist, sonstige Angebote
sind freibleibend.
(4)
Ein Vertrag kommt durch fristgerechte Annahme eines schriftlichen
Angebots der Cleantec Consult UG oder mit deren schriftlicher
Auftragsbestätigung/Rechnungsstellung, oder spätestens durch Lieferung
der Ware zustande. Sofern dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht
zusteht und er auf dieses nicht verzichtet, löst die Cleantec-Consult
UG erst nach Ablauf der Widerrufsfrist verbindliche Bestellungen
bei ihren Zulieferern aus. Sollten sich bis dahin die vereinbarten
Bedingungen geändert haben, erfolgt vor Bestellung noch einmal
Rücksprache mit dem Kunden.
(5)
Hinsichtlich der in Werbematerialien (Prospekte und Internetseiten
der Cleantec Consult UG ) enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen
und Beschreibungen behält sich die Cleantec Consult UG handelsübliche
Abweichungen vor, durch die die Verwendung zu dem vertragsgemäßen
Gebrauch nicht eingeschränkt wird, ohne dass der Kunde Ansprüche
hieraus herleiten kann. Bei den Inhalten diese Werbematerialien
und aller Beschreibungen, sowie Erklärungen der Cleantec Consult
UG im Zusammenhang mit diesem Vertrag handelt es sich im Zweifel
weder um die Übernahme einer Garantie, noch die Abgabe einer Zusicherung.
Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen der
Firma Cleantec Consult UG über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.
(6)
Bei Verträgen mit Festpreisbindung steht der Firma Cleantec Consult
UG ein Leistungsverweigerungsrecht zu, sollte sich die Zahlungsfähigkeit
des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und
die zu erbringende Zahlung hierdurch gefährdet werden.
3.
Vertriebspartner oder Handelsvertreter der Cleantec-Consult UG
- "selbständige Unternehmer"
(1)
Die Cleantec-Consult UG bedient sich zur Erbringung von Vermittlungsleistungen,
teilweise auch freier Vertriebspartner und Handelsvertreter, nachfolgend
"selbständige Unternehmer" genannt. Keiner dieser selbständigen
Unternehmer ist berechtigt, für die Cleantec-Consult UG oder
ihre Partnerunternehmen, verpflichtende Erklärungen gegenüber
deren Kunden und Geschäftspartnern, abzugeben und/oder Aussagen
zu Produkteigenschaften oder Leistungsumfang zu tätigen, die nicht
offiziell von der Cleantec-Consult UG oder deren Partnerunternehmen,
erstellt und autorisiert wurden.
(2)
Es besteht auf keinen Fall eine, wie auch immer geartete, Inkasso-
oder Vertretungs- Vollmacht. Schuldbefreiende Zahlungen gegenüber
der Cleantec-Consult UG oder ihrer Partnerunternehmen, sind ausschließlich,
auf die in der jeweiligen Rechnung benannte Bankverbindung zu
leisten. Sollte ein "selbständiger Unternehmer" den Anschein erwecken,
er sei ein offizieller Mitarbeiter oder Angestellter der Cleantec-Consult
UG oder ihrer Partnerunternehmen, so wird dem hiermit ausdrücklich
widersprochen. Es besteht demnach, weder gegenüber der Cleantec-Consult
UG , noch gegenüber ihren Partnerunternehmen, Schadenersatzanspruch
wegen Beratungsfehlern oder anderer Schäden, die durch den "selbständigen
Unternehmer" entstanden sind. Sofern die eventuell fehlerhafte
Beratung nicht nachweislich durch die Cleantec-Consult UG oder
ihre Partnerunternehmen aktiv verursacht wurde.
4.
Widerrufsrecht
(im Falle eines Fernabsatzvertrages aufgrund Fernkommunikationsmitteln,
z. B. E-Mail oder Telefon oder außerhalb unserer Geschäftsräume
geschlossenen Vertrages)
(1)
Der Kunde kann, sofern er privater Verbraucher ist, innerhalb
einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.
Bsp. Brief, E-Mail) seine Vertragserklärungen widerrufen. Die
Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Cleantec
Consult UG , Marienstrasse 8, 73257 Köngen, mail: kontakt@Cleantec-consult.de.
(2)
Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren. Kann eine bereits empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewährt werden, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Diese Wertersatzpflicht kann dadurch vermieden werden,
dass die Sache nicht wie Eigentum in Gebrauch genommen und alles
unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige
Sachen sind zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung
zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht
und wenn der Bestellwert einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt.
Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht
paketversandfähige Sachen werden bei dem Kunden kostenfrei abgeholt.
(3)
Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation
konfiguriert oder angefertigt wurden.
(4)
Ein
Stornierungsrecht besteht, sofern nichts anderes vereinbart ist,
grundsätzlich nicht. Die Cleantec Consult UG kann jedoch, auf
freiwilliger Basis, aus Kulanzgründen, ein solches Stornierungsrecht,
gegen Berechnung von pauschalierten Bearbeitungskosten und Schadenersatz
u.a. für entgangenen Gewinn, in Höhe von 30 % der Auftragssumme,
einräumen! Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Firma
Cleantec Consult UG kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist.
5.
Lieferzeiten / Lieferverzug / Unmöglichkeit/ Versand/ Gefahrtragung
(sofern die Cleantec-Consult UG die Lieferung schuldet)
(1)
Lieferungen erfolgen ab Lager/Sitz der Firma Cleantec Consult
UG oder der jeweiligen Hersteller/Grosshändler auf Rechnung
des Kunden.
(2)
Liefertermine/Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese
schriftlich fixiert worden ist. Ist nichts anderes vereinbart,
gilt Lieferung nach Zahlungseingang.
(3)
Die Firma Cleantec Consult UG haftet bei Verzögerung der Leistung
in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der
Leistung (mit Ausnahme "höhere Gewalt" - siehe Ziffer 4) wird
die Haftung der Firma Cleantec Consult UG für den Schadenersatz
neben der Leistung auf 5% und für den Schadenersatz statt der
Leistung auf 10% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende
Ansprüche des Kunden sind -auch nach Ablauf einer der Firma Cleantec
Consult UG gesetzten Frist zur Leistung ausgeschlossen. Die vorstehende
Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.
(4)
Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn höhere Gewalt oder
andere von der Firma Cleantec Consult UG nicht zu vertretende
Hindernisse vorliegen. Die Firma Cleantec Consult UG übernimmt
kein Beschaffungsrisiko. Dies berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden
Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält.
Die Firma Cleantec Consult UG wird den Kunden unverzüglich über
die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren
und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem
Kunden unverzüglich erstatten. Schadenersatzansprüche gegenüber
der Cleantec-Consult UG , gleich welcher Art, bestehen in diesen
Fällen nicht!
(5)
Die Firma Cleantec Consult UG ist zu Teillieferungen einzelner
Vertragsgegenstände gegen gesonderte Rechnungsstellung berechtigt.
(6)
Soweit eine Übersendung der Ware vereinbart ist, erfolgt diese
auf Gefahr des Kunden, auch hinsichtlich eines zufälligen Unterganges.
(7)
Während des Transports wird die Ware auf Wunsch des Kunden auf
seine Rechnung versichert.
(8)
Wird der Versand der Lieferung auf Veranlassung des Kunden um
mehr als 2 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn
kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige der
Versandbereitschaft der Firma Cleantec Consult UG verzögert, kann
die Firma Cleantec Consult UG pauschal für jeden Monat ein Lagergeld
in Höhe von 2,5 % des Preises des Liefergegenstandes, höchstens
jedoch 10 % berechnen.
6.
Gewährleistung u. Haftung
(1)
Die Cleantec-Consult UG haftet lediglich als Zwischenhändler im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere werden Gewährleistungsansprüche
und Garantien der jeweiligen Hersteller nicht übernommen. Cleantec
Consult UG erklärt sich aber wiederum ohne Übernahme einer Rechtspflicht
- bereit, derartige Ansprüche gegenüber dem Hersteller für den
Kunden abzuwickeln.
(2)
Die Cleantec-Consult UG haftet nicht, für Aussagen und Zusagen
bzw. Vereinbarungen Ihrer selbständigen Vertriebspartner und Handelsvertreter,
die nicht schriftlich von Ihr bestätigt wurden. Die Vertriebspartner
und Handelsvertreter besitzen zu keiner Zeit Inkassovollmacht,
demzufolge haftet die Cleantec-Consult UG auch nicht, für nicht
direkt und unmittelbar auf ein von ihr angegebenes Konto, eingegangene
Zahlungen!
(3)
Kauft ein Kunde direkt bei einem Handelsvertreter oder Vertriebspartner
der Cleantec-Consult UG aus dessen eigenem Waren-Bestand ein (bekommt
die Ware also nicht von Cleantec-Consult UG oder dem jeweiligen
Produktpartner zugesandt) und bezahlt er gegen Rechnungsstellung
durch den Handelsvertreter oder Vertriebspartner (keine Rechnung
von Cleantec-Consult oder dem jeweiligen Produktpartner), so besteht
kein direkter Anspruch auf Abwicklung von Garantieleistungen oder
Reklamationen gegenüber der Cleantec-Consult UG , sondern eben
nur gegen den jeweiligen Handelsvertreter oder Vertriebspartner.
Eine Haftung der Cleantec Consult UG für, im Rahmen solcher Geschäfte,
getätigte Aussagen ist ausdrücklich ausgeschlossen!
7.
Zahlungsbedingungen
(1)
Die Zahlung ist in vollem Umfang, sofern nichts anderes vereinbart
ist, im Voraus fällig und umgehend nach Rechnungsstellung auf
das jeweils angegebene Konto zu leisten! Der Kunde kommt, ohne
weitere Erklärung der Firma Cleantec Consult UG 5 Werktage nach
dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Ist
Zahlung bei Lieferung vereinbart gilt: Im Falle des Vorhandenseins
von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu,
es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw.
dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der
Abnahme der Lieferung zu; in einem solchen Fall ist der Kunde
nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag
in angemessenem Verhältnis zu den Mängel und den voraussichtlichen
Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung)
steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen
Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet
hat und der fällige Betrag in keinem angemessenen Verhältnis zu
dem Wert der - mit Mängeln behaftenden - Lieferung bzw. Arbeiten
steht.
(2)
Rechnungen
gelten als in vollem Umfang anerkannt, wenn Ihnen nicht innerhalb
einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich, mit Begründung
widersprochen wird.
(3)
Bei Zahlungsverzug ist die Cleantec Consult UG berechtigt, Zinsen
in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet,
dass der Cleantec Consult UG kein Schaden oder ein wesentlich
niedriger Schaden entstanden ist. Dies geschieht unbeschadet weitergehender
Rechte und Schadenersatzansprüche. Sollte die Zahlung auch innerhalb
einer gesetzten Nachfrist nicht erfolgen, stehen der Firma Cleantec
Consult UG folgende Rechte zu:
a)
Rücktritt vom Vertrag und Rückgabeverlangen eventuell gelieferter,
bzw. noch nicht abgenommener Ware und Geltendmachung von pauschalierten
Bearbeitungskosten/Schadenersatz u.a. für entgangenen Gewinn,
in Höhe
von 50 % der Auftragssumme. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet,
dass Cleantec Consult UG kein Schaden oder ein wesentlich niedriger
Schaden entstanden ist. Soweit der betroffene Vertrag die Fertigung
von projekt-/kundenbezogenen Sonderbauteilen beinhaltet, können
- bezogen auf die Kosten für die Fertigung dieser Sonderbauteile
- insoweitige Bearbeitungskosten/Schadenersatz in Höhe
von 60 %
des Bruttopreises dieser Bauteile geltend gemacht werden, verbunden
mit dem Vorbehalt für Cleantec Consult UG , dass der Nachweis
gestattet ist, dass ein höherer Schaden entstanden ist und dem
Vorbehalt für den Kunden, dass diesem der Nachweis gestattet ist,
dass Cleantec Consult UG kein Schaden oder ein wesentlich niedriger
Schaden entstanden ist.
b)
Vorauszahlungs- oder Sicherheitsleistungsverlangen für noch
nicht abgenommene oder noch zu liefernde Ware und/oder.
c)
von sämtlichen (weiteren) nicht abgewickelten Verträgen nach
fruchtloser Nachfristsetzung zurückzutreten und Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen, sowie
d)
ein externes Inkassoinstitut oder eine Anwaltskanzlei zu beauftragen.
(4)
Es
ist ausschließlich die Firma Cleantec Consult UG berechtigt, Zahlungsbestimmungen
hinsichtlich älterer Verbindlichkeiten des Kunden vorzunehmen.
Eventuell anderslautende Bestimmungen des Kunden sind unwirksam.
8.
Eigentumsvorbehalt/Eigentumsübertragung
(1)
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis resultierenden und aller weiteren zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses gegen den Kunden bestehenden Forderungen,
behält sich die Firma Cleantec Consult UG das Eigentum an der
Ware vor. Ist der Kunde Endkunde und kein Widerverkäufer, darf
die gelieferte Ware, bis zu vollständigen Bezahlung nicht installiert
oder in Betrieb genommen, bzw. verbraucht werden!
(2)
Wird die Ware beim Kunden von dritter Stelle gepfändet, beschlagnahmt
oder sonst in Anspruch genommen, so hat der Kunde unverzüglich
dem Dritten den Eigentumsvorbehalt bekannt zu geben, dazu hin
die Firma Cleantec Consult UG über die Inanspruchnahme sofort
zu unterrichten.
(3)
Die unter Vorbehalt gelieferte Ware darf der Kunde im Rahmen ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehrs unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern. Der
Kunde tritt bereits jetzt künftige Forderungen aus der Weiterveräußerung
der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware im jeweiligen Rechnungswert
bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma
Cleantec Consult UG zur Sicherheit an diese ab. Die Firma Cleantec
Consult UG nimmt diese Abtretung hiermit an.
(4)
Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug
, ist die Firma Cleantec Consult UG auch ohne Fristsetzung berechtigt,
die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom
Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung
der Firma Cleantec Consult UG , es sei denn, dies wird ausdrücklich
erklärt.
9.
Erfüllungsort/anwendbares Recht/Gerichtsstand
(1)
Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz der Firma Cleantec Consult
UG .
(2)
Es
gilt Deutsches Recht.
(3)
Bei allen, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden, Streitigkeiten
ist, wenn unser Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist, die Klage bei dem am, für den Geschäftssitz der Cleantec-Consult
UG zuständigen Gericht zu erheben. Abweichungen hiervon sind bei
gegenseitigem Einvernehmen möglich!
10.
Sonstiges
(1)
Ist eine der vorbezeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam, wird die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen
hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt
diejenige Regelung als vereinbart, die in rechtlicher und wirtschaftlicher
Hinsicht der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2)
Daten des Kunden, die den Geschäftsverkehr mit diesem betreffen,
werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert.
Köngen,
den 22.01.2025
Wir
freuen uns auf ein gutes Gespräch mit Ihnen!
Ihre Cleantec-Consult
UG
Ihr
direkter Draht zu uns
Hinweis:
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Impressum:
Cleantec-Consult UG (haftungsbeschränkt), Marienstr. 8, D-73257 Köngen
(bei Esslingen), Mail: kontakt@cleantec-consult.de, Telefon: ,
Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart, ,
Geschäftsführer: Gerd Salwa
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